{"id":943,"date":"2013-02-25T13:11:24","date_gmt":"2013-02-25T13:11:24","guid":{"rendered":"http:\/\/theartic-emden.de\/?page_id=943"},"modified":"2018-07-26T10:01:00","modified_gmt":"2018-07-26T10:01:00","slug":"satzung-des-vereins-theartic","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/theartic-emden.de\/?page_id=943","title":{"rendered":"Satzung des Vereins Theartic"},"content":{"rendered":"<p><strong>THEARTIC e.V.<\/strong>, Theaterwerkstatt\/Werkstatt der K\u00fcnste f\u00fcr sogenannte<\/p>\n<p>Behinderte und sogenannte Nichtbehinderte in Ostfriesland<\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen THEARTIC e.V., Theaterwerkstatt\/Werkstatt der K\u00fcnste f\u00fcr sogenannte Behinderte und sogenannte Nichtbehinderte in Ostfriesland.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Emden und ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>2 Zweck des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i.S.d. Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (\u00a752, Abs. 2, Satz 1, Nr. 5 AO).<\/li>\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur. Menschen mit und ohne Behinderungen wird die M\u00f6glichkeit gegeben, sich gemeinsam und gleichberechtigt k\u00fcnstlerisch zu bet\u00e4tigen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch kontinuierlich arbeitende Ensembles sowie durch Kurse und Workshops, in denen die Teilnehmer unter Anleitung in verschiedenen K\u00fcnsten arbeiten. Der Zweck wird weiterhin verwirklicht durch Auff\u00fchrungen und andere Arten der \u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstands k\u00f6nnen f\u00fcr ihren Arbeits- oder Zeitaufwand (pauschale) Verg\u00fctungen erhalten. Der Umfang der Verg\u00fctungen darf nicht unangemessen hoch sein. Ma\u00dfstab der Angemessenheit ist die gemeinn\u00fctzige Zielsetzung des Vereins.<\/li>\n<li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Satzungs\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a73 Nr. 26a ESTG bis zum gesetzlichen H\u00f6chstsatz ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit und die Erstattung von Aufwendungen, die durch T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein entstanden sind (insbesondere Fahrtkosten, Porto, Telefon etc.), trifft der Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>3 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, die die Satzung anerkennen und bereit sind, die Vereinsziele aktiv, materiell oder ideell zu unterst\u00fctzen.<\/li>\n<li>Mitglieder zahlen einen Beitrag entsprechend der Beitragsordnung.<\/li>\n<li>Der Eintritt in den Verein erfolgt schriftlich durch Beitrittserkl\u00e4rung. \u00dcber den Antrag zur Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschlu\u00df oder Tod bzw. bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit. Der Austritt ist jederzeit m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen.<\/li>\n<li>Verst\u00f6\u00dft ein Mitglied in grobem Ma\u00dfe gegen die Satzung oder die Vereinsinteressen, kann mit sofortiger Wirkung der Ausschlu\u00df durch Beschlu\u00df des Vorstands erfolgen. Das Mitglied hat die M\u00f6glichkeit der Rechtfertigung und des Einspruchs innerhalb von 4 Wochen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grunde, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Mitglieder, die mit der Beitragszahlung ein Jahr im R\u00fcckstand sind, k\u00f6nnen ausgeschlossen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>4<\/strong> <strong>Organe des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind a. die Mitgliederversammlung und b. der Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>5<\/strong> <strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Vereins und tritt mindestens einmal j\u00e4hrlich zusammen. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt 2 Wochen.<\/li>\n<li>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Vorstand fordert.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen; bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Zu Satzungs\u00e4nderungen ist abweichend von 4. eine Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>6<\/strong> <strong>Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung nimmt den j\u00e4hrlichen Gesch\u00e4ftsbericht des Vorstands, die Jahresrechnung und den Pr\u00fcfbericht des Kassenpr\u00fcfers entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber Aufgaben des Vereins, Beitrags- und Geb\u00fchrenordnung sowie Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Gew\u00e4hlt sind die Personen, die die meisten Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinigen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstands abw\u00e4hlen. Dazu ben\u00f6tigt sie die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>7 Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus 5 gleichberechtigten Personen. Die Amtszeit betr\u00e4gt 2 Jahre; Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger\/innen gew\u00e4hlt sind.<\/li>\n<li>Der Vorstand w\u00e4hlt aus seiner Mitte eine\/n Vorsitzende\/n und 2 Stellvertreter\/innen. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten von dem\/der Vorsitzenden und den beiden Stellvertreter\/innen, wobei jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt sind.<\/li>\n<li>Der Vorstand tritt regelm\u00e4\u00dfig zu Sitzungen zusammen. Er ist bei Anwesenheit von 3 Vorstandsmitgliedern beschlu\u00dff\u00e4hig. Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen bei Eilbed\u00fcrftigkeit auch schriftlich oder fernm\u00fcndlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernm\u00fcndlich erkl\u00e4ren. Beschl\u00fcsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins und beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen. Er f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus. Der Vorstand kann zu seiner Entlastung eine\/n Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in einstellen.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Sie m\u00fcssen der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>8 Protokolle<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Beschl\u00fcsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung werden schriftlich protokolliert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>9 Vereinsfinanzierung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden haupts\u00e4chlich beschafft durch Entgelte f\u00fcr seine T\u00e4tigkeit, \u00f6ffentliche Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die F\u00f6rderschule Emden, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 11. August 2016 verabschiedet.<\/p>\n<p>Emden, 11. August 2016<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>THEARTIC e.V., Theaterwerkstatt\/Werkstatt der K\u00fcnste f\u00fcr sogenannte Behinderte und sogenannte Nichtbehinderte in Ostfriesland 1 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen THEARTIC e.V., Theaterwerkstatt\/Werkstatt der K\u00fcnste f\u00fcr sogenannte Behinderte und sogenannte Nichtbehinderte in Ostfriesland. 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